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Geltung, Vetrag, Reservierung
Eignung, Witterung, Sicherheit
Vermietungen, Veranstaltungen

§1 Geltungsbereich

(1) Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von uns für unsere Kunden durchgeführten Veranstaltungen und Boots/SUPvermietungen. Sie gelten als Rahmenvereinbarungen auch für künftige Veranstaltungen und Boots/SUPvermietungen mit demselben Kunden, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssen. Über Änderungen unserer AGB werden wir den Kunden in jedem Falle unverzüglich informieren.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

(3) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in den AGB nicht ausdrücklich abgeändert oder ausgeschlossen werden.
 

§2 Angebot und Vertragsabschluss

(1) Unsere Angebote sind stets freibleibend. Dies bedeutet, dass wir nicht verpflichtet sind, einen Vertrag abzuschließen, selbst wenn wir ein Angebot unterbreitet haben. Wir behalten uns das Recht vor, unser Angebot jederzeit zu ändern oder zurückzuziehen, auch wenn es bereits angenommen wurde.

(2) Mit der Buchungsanmeldung einer geführten Boots- oder SUPtour oder einer Boots/SUPvermietung bietet der Kunde dem Veranstalter / Vermieter Kanuliebe den Abschluss eines Veranstaltungsvertrages oder eines Mietvertrages verbindlich an. Hierdurch erkennt der Kunde die Geschäftsbedingungen des Veranstalters/ Vermieters Kanuliebe an. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Kanuliebe. Wir weisen darauf hin, dass Kanuliebe nur mit (nach § 2 BGB) volljährigen und geschäftsfähigen (vgl. § 104 und § 106 BGB) Personen Verträge abschließt.

§3 Reservierungen

Die Anmietung von Booten/SUPboards kann im Voraus für eine Mindestmietzeit von 3 Stunden unter der Angabe richtiger und vollständiger Personaldaten gebucht werden. Gleiches gilt für geführte Boots/SUPboardtouren (Mindestzeitdauer 2,5 Stunden). Die Buchung erfolgt in der Regel elektronisch im Internet über unsere Homepage oder per E-Mail. Fernmündliche Reservierungen bleiben unverbindlich und sind auf jeden Fall, um Verbindlichkeit zu erlangen, schriftlich per E-Mail zu bestätigen. Eine schriftliche Auftragsbestätigung erfolgt in jedem Fall.

§4 Eignung, Übernahme, Führung des/der Bootes/Boote oder des/der SUPboard/s

(1) Dem Mieter und Begleitpersonen ist vor Fahrtantritt bekannt, dass Boots- oder SUPboardfahrten oder mit einer erhöhten Gefährdungslage verbunden sind (z.B. durch Kentern des Bootes, u.a.).

(2) Boots- oder/und SUP-Vermietungen: Der*die Mieter*in ist gleichzeitig der Bootsführer*in. Er*sie haftet im verkehrsrechtlichen, versicherungsrechtlichen und strafrechtlichem Sinn, wenn es zu Personen- und/oder Sachbeschädigungen kommt. Andere Personen, außer dem*der Mieter*in, die für das Führen des Bootes eingesetzt werden, sind namentlich vor Fahrtantritt zu benennen.

(3) Kanuliebe behält sich das Recht vor, die Übergabe des Bootes zu verweigern, wenn der*die Bootsführer*in ihrer Ansicht nach diese Verantwortung, insbesondere durch Alkoholgenuss und/oder den Konsum anderer Rauschmittel, nicht übernehmen kann, Es besteht seitlich des*der Mieter*in kein Anspruch auf Rückzahlung des Mietpreises.

§5 Witterungsvershältnisse

Boots- und Kanutouren sind in der Regel bei den meisten Wetterbedingungen innerhalb der Saison (April bis einschließlich Oktober) durchführbar. Das Risiko von schlechtem Wetter ist dem Kunden bei der Buchung eines Outdoor-Events zumutbar und muss einkalkuliert werden. Kanuliebe übernimmt keine Einstandspflicht oder Risiko bezüglich der Witterungsverhältnisse. Jegliche Witterungsbedingungen stellen weder eine Vertragsbedingung noch eine Vertragsgrundlage dar. Für die Auswirkungen von Witterungsverhältnissen sind ausschließlich die tatsächlichen Bedingungen am Leistungsort zur vereinbarten Leistungszeit maßgeblich. Prognosen von Warn- und Wetter-Apps werden ausdrücklich nicht berücksichtigt.

Auch Gewitter, die in der Regel kurzzeitig sind, stellen kein erhöhtes Risiko dar. Die befahrenen Gewässer wie die Spree und der Landwehrkanal sind schmal, wodurch es möglich ist, sich in Ufernähe aufzuhalten und an Land zu warten, bis die Tour fortgesetzt werden kann. Einzig anhaltendes Unwetter (insbesondere Sturm) vor Ort, die die gesamte geplante Bootstourdauer beeinträchtigen und einen sicheren Betrieb der Boote gefährden, können aus Sicherheitsgründen zum Abbruch der Veranstaltung oder der Bootsvermietung führen. Im Falle des Nichtantretens der Bootstour durch den Kunden steht Kanuliebe eine Entschädigung zu, die den erbrachten Leistungen und Aufwendungen entspricht. Ein Abbruch einer bereits angetretenen Bootstour berechtigt den Kunden nicht zur Preisminderung.

§6 Sicherheitsbestimmungen (Vermietung und Veranstaltung)

(1) Kanuliebe legt besonders großen Wert auf sicherheitsrelevante Aspekte bei der Durchführung der Veranstaltungen/ Vermietungen und des zur Verfügung gestellten Materials. Daher beginnen alle Veranstaltungen / Vermietungen mit einer Einweisung in den Umgang mit den Booten/ SUPboards und in die Grundregeln der Binnenschifffahrt durch den Veranstalter. Diese Einweisung ist ein in den Kosten enthaltener, jedoch verpflichtender Bestandteil der Veranstaltungszeit/ Mietzeit. Den Sicherheitsanweisungen der Mitarbeiter*innen von Kanuliebe ist von allen Teilnehmern stets Folge zu leisten. Uns bleibt vorbehalten einzelne Teilnehmer bei wiederholtem Verstoß gegen die Sicherheitsanweisungen vom weiteren Verlauf der Veranstaltung / der Bootsvermietung auszuschließen.

(2) Jede*r Teilnehmer*in muss schwimmen können und über eine gesunde körperliche Verfassung verfügen. Kinder müssen, insbesondere wenn sie Nichtschwimmer sind, ohnmachtssichere Westen während der gesamten Bootsfahrt ordnungsgemäß tragen. Eltern / andere Aufsichtspersonen haben Ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen und sind für die Sicherheit Ihrer/der zu beaufsichtigenden Kinder/ Personen (Tragen von Schwimmwesten, Verhalten im Boot usw.) verantwortlich. Kanuliebe ist von etwaigen Aufsichtspflichten ausdrücklich befreit.

(3) Für die Nutzung unserer Boote/SUPboards gilt die Sportbootvermietungsordnung – Binnen, die zur Einsicht im Bootshaus ausliegt. Dazu gehört u. a. dass die höchstzulässige Personenzahl pro Boot nicht überschritten werden darf.
 

§7 Durchführung von individuellen Boots-/ SUPboardvermietungen

(1) Der*die Mieter*in mietet das Boot/ SUPboard/ die Boote als Selbstfahrer*in für maximal so viele Personen, die für den jeweiligen Bootstyp zugelassen sind. Das/Die gemieteten/n Boote/e oder / und SUPboards dürfen durch den*die Mieter* in in keinem Fall weitervermietet, verliehen oder für gewerbliche Zwecke verwendet werden! Bei Zuwiderhandlung ist Kanuliebe berechtigt die Vermietung auszusetzten, ohne dass der*die Mieter*in zur Rückforderung des Mietpreises berechtigt ist.

(2) Maximale Zuladung: Die maximale erlaubte Zuladung für unsere Boote ist auf unserer Homepage und während des Buchungsvorgangs deutlich angegeben. Diese Angaben sind maßgeblich und müssen strikt eingehalten werden, um Ihre Sicherheit und die ordnungsgemäße Nutzung unserer Boote zu gewährleisten. Verantwortung der Kunden: Es liegt in der Verantwortung der Kunden sicherzustellen, dass die angegebene maximale Zuladung nicht überschritten wird. Dies schließt nicht nur Passagiere, sondern auch Gepäck und zusätzliche Ausrüstung ein. Die Einhaltung der maximalen Zuladung ist entscheidend für die Sicherheit aller Passagiere und die Stabilität des Bootes. Wir bitten unsere Kunden, diese Vorschrift ernst zu nehmen, um Unfälle und Schäden zu vermeiden.

(3) Überschreitung der Zuladung: Sollte die auf unserer Homepage angegebene maximale Zuladung pro Boot überschritten werden, behalten wir uns das Recht vor, Änderungen an den Buchungen vorzunehmen. Dies kann mit Mehrkosten für den Kunden verbunden sein. Sollte dies aufgrund eingeschränkter Verfügbarkeit nicht möglich sein, behalten wir uns das Recht vor, das Boot nicht herauszugeben und die Buchung zu stornieren. Eine durch unachtsame Buchung des Kunden, die die Zuladungsbegrenzung missachtet hat, entstandene Stornierung geht zu Lasten des Kunden und berechtigt ihn nicht zur Rückforderung des Mietpreises.

(4) Gruppenvermietung: Mehrere Boote/ SUPs können von einer einzelnen beauftragten Person für eine Gruppe, eine Firma oder Institution angemietet werden;  diese haftet dann für alle vertraglichen Verpflichtungen sämtlicher Teilnehmer gesamtschuldnerisch. Kinder und Jugendliche müssen immer von Erwachsenen in Sicht- und Rufweite auf dem Wasser begleitet werden, dürfen also nicht ganz allein unterwegs sein.

(5) Pünktlichkeit: Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, werden für die Vermietungen feste Startzeiten vereinbart. Das Boot/SUP (die Boote/SUPs) ist (sind) spätestens 30 Minuten nach Start des vereinbarten Anmietzeitraum zu übernehmen, danach ist kanuliebe an die Buchung nicht mehr gebunden, der*die Mieter*in ist jedoch von der Verpflichtung zur Mietpreiszahlung nicht befreit.

(6) Das Boot/SUPboard (die Boote/SUPboards) wird (werden) in sauberem, technisch einwandfreiem Zustand übergeben. 

(7) Rückgabe: Der*die Mieter*in muss das Boot/SUP (die Boote/SUPs) bei Ablauf der vereinbarten Fahrtzeit an der Verleihstation zurückgeben. Wir gestehen dem Kunden eine Verspätungstoleranz von bis zu 10 Minuten zu. Die danach fälligen Extrastunden und/ oder Extratage werden zusätzlich laut der gültigen Preisliste berechnet. Verlängerungen der Mietdauer können jedoch während der Öffnungszeiten persönlich oder telefonisch individuell und je nach Verfügbarkeit vereinbart werden. Das Boot/SUP (die Boote/SUPs) ist (sind) in dem Zustand wie bei Übergabe zurückzugeben.

(8) Nach Sonnenuntergang besteht Fahrverbot für Kanus und Tretboote (mangels Beleuchtung). Bei Überschreitung der maximalen Mietzeit und daher erforderlichem Rücktransport des gemieteten Bootes/SUPs (der Boote/SUPs) durch Kanuliebe, wird dem*der Mieter*in eine Aufwandsentschädigung von mindestens 50 € pro Boot berechnet. Diese Summe variiert je nach Entfernung des Rücktransports.

(9) Eine vorzeitige Rückgabe berechtigt nicht zur Rückforderung des Mietpreises.

(10) Der*die Mieter*in hat die Verpflichtung, auch bei plötzlicher Veränderung der Wetterlage, das ihm überlassene Leihgut innerhalb der Öffnungszeiten vollständig zurückzubringen. Für liegen gelassene Boote/SUPs haftet der*die Mieter*in in vollem Umfang. Muss ein Boot vom Vermieter zurückgeholt werden, hat der*die Mieter*in eine Gebühr von mindestens € 50,00 (je nach Transportweg) pro Boot zu bezahlen.

§8 Durchführung von Boots-/ SUPboardvermietungen für Gruppen (privat oder betrieblich)

(1) Eine Gruppenvermietung liegt vor, wenn der/die Mieter*in ein Boot/ SUPboard oder Boote/SUPboards nicht ausschließlich als Selbstfahrer *in mietet, sondern das Mietfahrzeug/ die Mietfahrzeuge während des vereinbarten Mietzeitraums an unserem Steg liegt/ liegen und von einer beliebigen Anzahl von (der Gruppe zugehörigen) Gästen genutzt werden darf/ dürfen.

(2) Das/Die gemieteten/n Boote/e oder / und SUPboards dürfen durch den*die Mieter* in in keinem Fall weitervermietet, verliehen oder für gewerbliche Zwecke verwendet werden!

(3) Kanuliebe und ihr Personal stehen dem*der Mieter*in und seinen*ihren Gästen während der gesamten Mietdauer am Steg zur Verfügung, sorgen für die korrekte Ausrüstung, nötige Einweisung und helfen beim ab- und anlegen der Boote /SUPboards.

(4) Für den erhöhten Personalaufwand berechnet Kanuliebe einen Aufschlag von ca. 20 % auf den Mietpreis für individuelle Vermietungen. Die aktuelle Preisliste kann der Homepage entnommen werden.

(5) Die jeweilige Firma/ Institution bzw. beauftragte Person haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen sämtlicher Teilnehmer gesamtschuldnerisch. Kinder und Jugendliche müssen immer von Erwachsenen in Sicht- und Rufweite auf dem Wasser begleitet werden, dürfen also nicht ganz allein unterwegs sein.

(6) Darüberhinaus gelten für Gruppenvermietungen die Vermietbedingungen laut §7, außer §7 (1).
 

§9 Durchführung von durch Kanuliebe geführten Bootstouren oder wassersportlichen Veranstaltungen

(1) Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, werden für die Veranstaltungen feste Startzeiten vereinbart. Falls sich der Veranstaltungsbeginn durch verspätetes Eintreffen des*der Kunden*in verzögert, kann die geplante Dauer der Veranstaltung, je nach Verfügbarkeit dennoch eingehalten werden. Dem Kunden werden in diesem Falle 30,00 € netto für jede angefangene halbe Stunde pro eingesetztem*r Trainer*in zusätzlich berechnet. Sofern Zusatzkosten für Wartezeiten vom Kunden nicht akzeptiert werden oder aufgrund anderweitiger Buchungen keine Verlängerung möglich ist, wird die Veranstaltung nur bis zum vereinbarten Endpunkt durchgeführt. Der Kunde ist im Fall seiner Verspätung nicht berechtigt, den Preis zu mindern.

(2) Der Veranstalter behält sich die Auswahl der Tourbegleiter*innen und/ oder Trainer*innen vor.

(3) Der Verzehr von Alkohol während der Kanutour ist nicht gestattet. Kommt es bei der Kanutour zu einem Unfall, so haftet Kanuliebe nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit durch Personal oder Material des Veranstalters. Vertragliche und deliktische Schadensersatzansprüche für nicht fahrlässiges Verhalten vom Veranstalter sowie dessen Begleitpersonen sind ausgeschlossen. Der Veranstalter behält sich vor, die Fahrtüchtigkeit der TeilnehmerInnen zu überprüfen und sie/ihn ggf. von der Teilnahme an einer Kanu/Bootstour auszuschließen.

(4) Schwimmhilfen werden durch den Veranstalter gestellt und müssen bei der Boots(SUPboardtour von den Teilnehmer*innen getragen werden.

(5) Die Teilnahme an der Boots-/SUPboardtour erfolgt auf eigene Gefahr. Teilnehmer*innen unter 18 Jahren benötigen das schriftliche Einverständnis eines*r Erziehungsberechtigten. Kinder unter 12 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen in einem Kanu/ Boot an einer Bootstour teilnehmen.

(6) Schulklassen und Jugendgruppen müssen von mindestens einem*r Erzieher*in /Lehrer*in je 12 Jugendliche/Kinder begleitet werden. Die Begleitung der Gruppe durch einen Kanuguide von Kanuliebe befreit die Erzieher*in/ Lehrer*in nicht von seiner*ihrer Aufsichtspflicht.

§10 Professionelle Foto-, Video-, Film- und Fernsehproduktionen

Werden für eine professionelle Foto-, Video-, Film- und Fernsehproduktion Aufnahmen von und mit unseren Booten bzw. SUP-Boards gefertigt, bedarf der vorherigen Offenlegung des Mietzwecks um diesbezüglich eine gesonderte Vergütung zu vereinbaren. Bei Zuwiderhandlung wird eine Sondergebühr von pauschal 250,00 € netto pro Boot fällig. Bei Zuwiderhandlung über mehrere Tage wird diese Sondergebühr erneut für jeden angebrochenen Tag berechnet.

§11 Fahrverbote

(1) Auf der Spree gilt ein Fahrverbot für muskelbetriebene Boote zwischen der Oberbaumbrücke und dem Kanzleramtssteg. Gleiches gilt für den Berlin-Spandauer Schifffahrtskanal. Die unbewohnten Bauminseln in der Spree (Liebesinsel, Kratzbruch, Bullenbruch), sowie der Schilfgürtel am nördlichen Ufer der Rummelsburger Bucht sind Vogelschutzgebiet. Hier ist ein Mindestabstand von 10 Metern einzuhalten, das Anlegen und Aussteigen ist verboten.

(2) Das Festmachen an gelben Notleitern sowie an Bäumen ist verboten.

§12 Haftung

(1) Der Veranstalter haftet weder vertraglich noch außervertraglich für irgendwelche Schäden, die den Teilnehmer*innen oder Dritten im Zusammenhang mit der Boots/SUPboardfahrt entstehen. Der Kunde stellt den Veranstalter von sämtlichen Ansprüchen aus der Verletzung von Gesetzen, Verordnungen oder sonstigen Vorschriften in Zusammenhang mit dem Gebrauch der Tourenboote durch ihn oder eine dritte Person frei.

(2) Kommt es zu einem Unfall mit weiteren Wasserverkehrsteilnehmern, ist der Mieter verpflichtet sich mit dem Geschädigten unverzüglich in Verbindung zu setzen, oder nach einer angemessenen Wartezeit die Polizei über den verursachten Schaden zu informieren. Der Vermieter ist berechtigt nach Kenntnisnahme über einen Schaden vorliegende Personendaten festzuhalten oder festzustellen und dem Geschädigten auf Verlangen auszuhändigen. Notfalls kann geleistetes Pfand einbehalten werden, bis eine Schadensregulierung möglich ist.

(3) Während der Mietzeit ist der Mieter für das gemietete Objekt verantwortlich. Ihm obliegt auch die Sicherung des Mietobjekts bzw. des Zubehörs gegen Verlust. Verlorengegangenes oder beschädigtes Material (Ausrüstung / Boote/ SUPboards) ist dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Reparatur- bzw. Neuanschaffungskosten für geliehene Ausrüstung, welche durch den*die Kunden*in über die normale Abnutzung beschädigt wurden, sind vom Kunden*in zu übernehmen, ohne dass es von Seiten des Veranstalters des Nachweises des Verschuldens bedarf. Verloren gegangenes Material ist ebenfalls vom Kunden*in zu ersetzen. Die Reparatur- und/oder Ersatzteilkosten richten sich nach den bei dem Vermieter geltenden Preisen. Kosten bei Verlust oder Totalschaden lauten aktuell wie folgt: Für ein Kanu: 1100 €, für ein Stechpaddel: 40 €, für ein SUP-Paddel 60 €, für eine Gepäcktonne/einen Packsack: 25 €, für eine Schwimmweste: 40 €, für ein Tretboot 3000 €, für ein SUP-Board 600 € (alle Preise inkl. 19% Ust.). Der*die Kunde*in erklärt, dass er*sie finanziell in der Lage ist, diesen Vertrag zu erfüllen und keine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat.

(4) Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für Wasserschäden und Verschmutzung von Kleidung oder/und technischen Geräten (insbesondere Handys, Tablets, Laptops, Fotoapparate etc.).

 

§13 Preise und Zahlungsbedingungen

In unserem Buchungsportal stehen dem*der Kunden*in die folgenden Zahlungsarten zur Verfügung: Paypal, Kreditkartenzahlung via Stripe, SEPA-Lastschriftverfahren via Stripe. Der*in Kunde*in erhält auf Nachfrage eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer über seine*ihre Zahlung.

Bei geführten Touren bzw. wassersportlichen Veranstaltungen für Gruppen (sowohl privater, schulischer als auch geschäftlicher Natur) stellt Kanuliebe dem*der Kunden*in eine Rechnung über den vereinbarten Veranstaltungspreis aus. Für die Rechnungslegung ist die drei Wochen vor der geführten Boots-/SUPboardtour/ Veranstaltung bekannte Teilnehmerzahl verbindlich. Die Rechnung über den vereinbarten Veranstaltungspreis  ist spätestens 1 Tag vor der Veranstaltung zur Zahlung fällig, es sei denn, der*die Kunde*in wünscht die Barzahlung vor Ort und vor Beginn der Veranstaltung. Die Materialausgabe erfolgt nur nach vollständiger Bezahlung des Veranstaltungspreises. Gebühren für zusätzliche Teilnehmer*innen werden je nach Verfügbarkeit von Plätzen/Booten auf Basis des Angebots nachträglich in Rechnung gestellt und sind spätestens 2 Wochen nach der Veranstaltung zur Zahlung fällig.

§14 Stornierungsbedingungen

(1) Der*die Kunde*in kann jederzeit vor Veranstaltungbeginn / Mietbeginn durch eine schriftliche Erklärung von der Veranstaltung / der Bootsvermietung zurücktreten. Der Veranstalter / Vermieter kann eine Entschädigung in Form eines prozentualen Anteils des laut Preisliste berechneten und vereinbarten Gesamtpreises verlangen. Dieser ergibt sich wie folgt:

  • Buchung und Verbindlichkeit:

    • Mit Ihrer Buchung erklären Sie sich verbindlich mit den nachfolgenden Geschäftsbedingungen einverstanden.

    • Die Buchung wird als verbindlich betrachtet, sobald Sie eine Buchungsbestätigung von uns erhalten haben.

  • Stornierungsgebühren:

    • Für geführte Touren/ Teamevents gilt: Bis zu 3 Wochen vor dem Tourtermin können bis zu 3 Teilnehmer kostenfrei storniert werden. Die Stornierung weiterer Teilnehmer ist kostenpflichtig und beträgt 25% der Teilnehmergebühren. Für Boots-/SUP-Vermietungen gilt: Bis zu 3 Wochen vor Termin erheben wir 15% Stornierungsgebühr pro stroniertem Boot/ SUP.

    • Ab 3 Wochen vor der Tour wird grundsätzlich eine Stornierungsgebühr von 30% der stornierten Teilnehmergebühren / Mietgebühren erhoben.

    • Eine Woche vor der Tour beträgt die Stornierungsgebühr 50% der stornierten Teilnehmergebühren / Mietgebühren.

    • Innerhalb von 24 Stunden vor der Tour ist keine Rückerstattung möglich. Die Buchung verfällt und es werden keine Gutscheine ausgestellt.

(2) Witterungsverhältnisse sind weder Vertragsbedingung noch Vertragsgrundlage, daher auch kein Stornierungsgrund.  Vorhersagen diverser Warn- und Wetter-Apps werden ausdrücklich nicht berücksichtigt. Maßgeblich sind ausschließlich die tatsächlich vorherrschenden Wetterbedingungen vor Ort während der gesamten Dauer der Bootstour; nur anhaltender Dauerregen oder Sturm während dieser Zeit berechtigen den Mieter zur kostenfreien Stornierung einer Buchung.

§15 Gutscheine

(1) Erwerb von Wertgutscheinen: Über unsere Homepage haben Sie die Möglichkeit, Wertgutscheine (Giftcards) zu erwerben.

  • Einlösung der Gutscheine
    Gutscheine sind nur bei der Online-Buchung für die Bootsvermietung einlösbar. Sie gelten nicht für andere Leistungen unseres Unternehmens.

  • Gutschein-Nutzung pro Buchung
    Pro Buchung kann nur ein Gutschein verwendet werden.

  • Keine Barauszahlung
    Eine Barauszahlung des Gutscheinwerts ist ausgeschlossen.

  • Gültigkeit, Stornierung und Wiedergutschrift
    Die Gutscheine sind 24 Monate ab dem Ausstellungsdatum gültig. Eine Stornierung der Buchung ist bis zu 21 Tage vor dem Buchungstermin kostenfrei möglich. Der Gutscheinwert wird Ihnen gutgeschrieben und kann zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb der laufenden Saison und der Gültigkeitsdauer des Gutscheins eingelöst werden. Bitte beachten Sie, dass eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer nicht möglich ist.

(2) Erwerb von Aktionsgutscheinen: Kanuliebe verkaufte bis zum 11.04.2023 Aktionsgutscheine, mit denen Sie bestimmte Bootstypen zu einem reduzierten Preis mieten können. Bitte beachten Sie, dass diese Gutscheine ausschließlich für die zeitlich begrenzte Vermietung der spezifizierten Bootstypen gelten. Um den Gutschein einzulösen, muss der Termin online angefragt werden. Die Bestätigung des Termins erfolgt durch Kanuliebe. Bitte beachten Sie, dass der Gutschein ausschließlich für Kanu- oder SUP-Touren während des gebuchten Termins eingelöst werden kann. Eine Teilung der mit dem Erwerb des Gutscheins vereinbarten Fahrtzeit ist nicht möglich. Das bedeutet, dass der Gutschein für eine durchgehende Fahrtzeit eingelöst werden muss und nicht in mehrere kürzere Fahrten aufgeteilt werden kann.

Wenn Sie einen gebuchten Termin stornieren müssen, können Sie den Gutschein für einen anderen Termin innerhalb der Gültigkeitsdauer des Gutscheins einlösen, sofern dieser noch nicht verfallen ist. Stornierungen müssen mindestens 21 Tage vor dem Termin erfolgen. Bei einer späteren Stornierung verfällt der Gutschein. Sollte das Wetter zum Zeitpunkt des gebuchten Termins eine Kanu- oder SUP-Tour unmöglich machen, kann innerhalb der Gültigkeitsdauer des Gutscheins ein neuer Termin vereinbart werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Verfügbarkeit der Boote abhängig von der Auslastung ist und wir möglicherweise nicht immer in der Lage sind, Ihnen einen alternativen Termin anzubieten. Die Gültigkeitsdauer des Aktionsgutscheins ist auf einen bestimmten Zeitraum (= 1 Jahr nach Kauf des Gutscheins) begrenzt. Bitte beachten Sie, dass eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer nicht möglich ist.

(3) Sonstige Bedingungen: Bitte beachten Sie, dass eine Rückerstattung des Gutscheinwerts nicht möglich ist.

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Booten. Im Falle von Unklarheiten oder Widersprüchen zwischen den Aktionsbedingungen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die Aktionsbedingungen Vorrang.

§16 Allgemeine Bestimmungen, Gerichtsstand

Die Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen.

Bei Streitigkeiten über die Auslegung des Mietvertrages ist der deutsche Text maßgebend und deutsches Recht anwendbar.

Gerichtsstand ist Berlin.

Fahrverbote, Haftung
Zahlung, Stornierung, Gutscheine
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